Wir bieten Rehabilitationssport gem. §44 SGB IX an. Bewegungstraining für die Förderung der medizinischen Behandlung, mit Hilfe von körperlicher Bewegung.
Die entsprechenden Infos über dieses Programm und weiterführende Infos gibt es hier als Download:

Informationsblatt_Partner.PDFHerunterladen
DS_GVO_01_Info-TN_GRV-BW.PDFHerunterladen
Rehasport-im-Alten-und-Pflegeheim-Plakat.PDFHerunterladen
Rehasportplakat-für-Alten-und-Pflegeheime-2.PDFHerunterladen
Rehasport-Plakat-Version-1.PDFHerunterladen
Rehasport-Plakat-Version-2.PDFHerunterladen

Spezielle Informationen für Ärzte zum Rehabilitations-Sport nach §44 SGB IX

Was ist Rehabilitationssport?

(Bewegungsorientierte Therapie)

Rehabilitationssport ist ein vom Arzt verordnetes Bewegungstraining mit dem Ziel, die medizinische Behandlung mit Hilfe von körperlicher Bewegung zu fördern und zu ergänzen. Rehasport kann als Fortsetzung einer ambulanten/ stationären Rehabilitation eingesetzt werden: die Versorgungskette Akutversorgung-Rehabilitation-Physiotherapie wird durch eine bewegungsorientierte Therapie ergänzt. Auch für Menschen mit chronischen Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat ist der Rehabilitationssport ein adäquates Mittel zur Schmerzlinderung und zur Steigerung des Wohlbefindens.

Für wen ist Rehasport geeignet?

(Für jeden Patienten, unabhängig vom Alter)

Rehabilitationssport ist für jeden Patienten geeignet, der Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat hat. Dabei ist es unabhängig vom Alter des Patienten. Sofern eine Diagnose gestellt wird, wobei bereits muskuläre Disbalancen als Diagnose ausreichen, kann dem Patienten Rehasport verschrieben werden.

Können auch Patienten mit akuten Beschwerden Rehasport machen?

(Ergänzung zu Heilmitteln)

Nein, der Rehasport dient in der Regel nicht als Alternative zu einer Heilmittelverordnung, sondern als Ergänzung dazu. Ausgenommen davon sind allerdings Patienten mit chronischen Beschwerden, die langfristig ihre Stützmuskulatur aufbauen müssen.
Patienten, die z.B. einen Kreuzbandriss hatten, sollten das Bein wieder voll belasten dürfen, wenn sie mit Rehasport starten.

Muss Rehasport vom Facharzt verschrieben werden?

(Keine Facharztbeschränkung)

Nein, Rehasport kann mittlerweile von jedem Arzt verschrieben werden, der eine Kassenzulassung besitzt.

Belastet der Rehasport das Heilmittelbudget?

(Keine Belastung des Heilmittelbudgets)

Nein! Da es sich nicht um ein Heilmittel, sondern um eine ergänzende Leistung handelt, wird durch den Rehasport nicht das Heilmittelbudget belastet.

Wie oft kann Rehasport verschrieben werden?

(Sooft wie notwendig)

Eine Folgeverordnung ist prinzipiell möglich. In der Regel kann der Rehasport verschrieben werden, solange er notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Dabei ist zu beachten, dass der Rehasport eine Hilfe zur Selbsthilfe sein soll und das Ziel ist, die Patienten dadurch zu regelmäßigem Sport und regelmäßiger Bewegung zu motivieren.

Welche Kassen genehmigen den Rehasport?

(Alle gesetzlichen Kassen) (Rechtsanspruch der Patienten)

Alle gesetzlichen Krankenkassen genehmigen den Rehasport. Grundlage dafür ist die Rahmenvereinbarung, die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Behindertensportverband geschlossen wurde. Seitens der Patienten besteht sogar ein Rechtsanspruch darauf.

Muss der Patient selber etwas zahlen?

(Keine Zuzahlung bei Gymnastik) (Geringe Selbstbeteiligung bei Geräten)

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die reine Gymnastik zu 100%. Sollte allerdings aus medizinischer Sicht ein indikations-spezifisches Training an therapeutischen Trainingsgeräten sinnvoller sein, kann der Patient die Kassenleistungen durch einen geringen Selbstbeitrag aufstocken.

Was ist der Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining?

(Verschiedene Dachorganisationen) (Größere Zielgruppe)

Die beiden Angebote haben zum einen unterschiedliche Dach-organisationen, der Rehasport läuft über den Behindertensportverband, das Funktionstraining über die Rheumaliga. Hinzu kommt, dass der Rehasport eine deutlich größere Zielgruppe an Patienten anspricht, weil er für jede Erkrankung am Stütz- und Bewegungsapparat verschrieben werden kann. Funktionstraining ist nur für rein rheumatische Erkran-kungen gedacht.